Fehlzeitenregelung

Du bist krank oder hast einen wichtigen Termin? Hier erfährst du alles zu den Fehlzeiten.

1. Krankheitsbedingtes Fehlen

  1. Erkrankte oder verhinderte SchülerInnen informieren am ersten Tag vor Schulbeginn die Schule über ihr Fehlen (Formular auf der Homepage der BBS Simmern).
  2. Die schriftliche Entschuldigung ist am ersten Tag der Anwesenheit nach der Krankheit vorzulegen.

Krankheit am Tag einer Leistungsüberprüfung:

Erfolgt an einem Krankheitstag eine angekündigte Leistungsüberprüfung, ist ein ärztlicher Nachweis am selben Tag bei der entsprechenden Fachlehrkraft zu erbringen, der die Schulunfähigkeit belegt.

  1. WICHTIG: Generell ist ab dem dritten Tag des Fehlens ein ärztlicher Nachweis zu erbringen, der die Schulunfähigkeit belegt.
  2. BEACHTEN Sie, dass im Kurssystem (BGY W, FHR-Unterricht der HBF) auch die Fachlehrer zu informieren sind (inkl. der Punkte1-3!).

2. Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Die SchülerInnen beantragen die Beurlaubung frühzeitig bei der Klassenleitung.  Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich.

3. Freistellung aus betrieblichen Gründen

Eine Freistellung vom Unterricht aus betrieblichen Gründen ist laut § 24 Absatz 1 (Schulordnung für berufsbildende Schulen) nicht zulässig. Eine Ausnahme sind überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.In wichtigen und einzeln begründete Fällen kann nach Antrag eine Freistellung vom Unterricht beim Klassenleiter erfolgen.

4. Arzttermine

Ärztliche Termine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. In dringenden Fällen kann eine Ausnahme nach Rücksprache mit der Klassenleitung genehmigt werden. Eine Bescheinigung über den Arzttermin ist am nächsten Unterrichtstag  der Klassenleitung vorzulegen.