Zwischenprüfung Maler/-in und Lackierer/-in
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Diese findet am Ende des zweiten Lehrjahres statt.
Abschlussprüfung/Gesellenprüfung Maler/-in und Lackier/-in
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf Fertigkeiten und Kenntnisse, die sowohl aus der Praxis (Betrieb und Handwerkskammer) als auch im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoffe (siehe Stundentafel).
Theorie:
Der Prüfling wird im schriftlichen Teil der Prüfung je nach Schwerpunkt wie folgt geprüft:
- Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung:
- Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen (30%)
- Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen (10% mit 75 Minuten Prüfungszeit)
- Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen (10% mit 75 Minuten Prüfungszeit)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (10% mit 60 Minuten Prüfungszeit)
- Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik:
- Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen (30%)
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen (10% mit 75 Minuten Prüfungszeit)
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen (10% mit 75 Minuten Prüfungszeit)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (10% mit 60 Minuten Prüfungszeit)
- Fachrichtung Bauten und Korrosionsschutz:
- Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen (30%)
- Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen (10% mit 75 Minuten Prüfungszeit)
- Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen (10% mit 75 Minuten Prüfungszeit)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (10% mit 60 Minuten Prüfungszeit)
- Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung:
- Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen (30%)
- Ausführen von Ausbauarbeiten (10% mit 75 Minuten Prüfungszeit)
- Ausführen von Dämmarbeiten (10% mit 75 Minuten Prüfungszeit)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (10% mit 60 Minuten Prüfungszeit)
Praxis:
Der Prüfling soll im praktischen Teil (Ausführen eines Kundenauftrages (40%)) der Prüfung in insgesamt 20 Stundeneine praktische Aufgabe ausführen, dokumentieren und währenddessen auch situative Fachgespräche von maximal 15 Minuten führen. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist:
- Art und Umfang von Kundenaufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe unter Beachtung sowohl gestalterischer, technischer, wirtschaftlicher als auch organisatorischer Vorgaben zu planen und zu dokumentieren,
- Gestaltungskonzepte (Beschichtungs- und Materialpläne, etc.) zu erstellen,
- Untergründe zu beurteilen und vorzubereiten ggfs. auch für Energieeffizienzmaßnahmen,
- Oberflächen unter Berücksichtigung des Farb- und Gestaltungskonzeptes herzustellen oder zu sanieren,
- Entwürfe für kommunikative und dekorative Gestaltungen anzufertigen und umzusetzen,
- Oberflächen mit Mustern und Werkzeugstrukturen zu gestalten und zu gliedern,
- Oberflächen und Systeme instand zu halten ggfs. Anschlüsse zu anderen Bauteilen ausbilden,
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen,
- Kunden Pflege- und Wartungsanleitungen zu erläutern, Nutzungshinweise zu geben und
- Die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe fachlich begründen.